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Redtube-Anwalt Thomas Urmann räumt erstmals rechtliche Probleme ein

Porno-Abmahnungen

Redtube-Anwalt räumt erstmals rechtliche Probleme ein

13.01.2014, 08:11 Uhr | t-online.de

Waren die Redtube-Abmahnungen rechtens? Anwalt Thomas Urmann hat erstmals Zweifel eingeräumt. (Quelle: dpa)

Die Abmahnwelle gegen Zehntausende Nutzer der Porno-Seite Redtube rollt seit Anfang Dezember. Abmahn-Anwalt Thomas Urmann hat nun gegenüber dem „Focus“ erstmals eingeräumt, dass es bei der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche Probleme geben könnte.

Urmann sagte, die Verfahren gegen alle bisher abgemahnten und zahlungsunwilligen Redtube-Nutzer würden in den nächsten Wochen „ihren ganz normalen Gang gehen, es sei denn, es stellt sich heraus, dass mit der Rechtekette etwas nicht in Ordnung ist.“

Dreht sich der Spieß nun um?

Im „schlimmsten Fall hätten die Abgemahnten dann einen Schadenersatzanspruch gegen The Archive“. Weiter sagte Urmann dem „Focus“, seine Kanzlei sei durch eine hohe Haftpflichtversicherung geschützt.

Seine Regensburger Kanzlei Urmann und Kollegen (U+C) fordert im Namen der Schweizer Firma „The Archive AG“ 250 Euro Schadenersatz für das Betrachten angeblich urheberrechtlich geschützter Sexfilme.

Justizminister hält das Betrachten von Streams für unbedenklich

Ende Dezember hatte sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf Anfrage der Partei Die Linken zu den Abmahnungen geäußert. Darin stellte er klar, dass das Bundesjustizministerium das reine Betrachten eines Internet-Streams nicht für bedenklich halte und dies keine Urheberrechte verletze.

Die Anwälte der Abgemahnten argumentieren zudem, dass „The Archive AG“ gar nicht Eigentümer der vollständigen Rechte an den Pornofilmchen sei.

Den Abmahnungen sind noch keine weiteren Schritte gefolgt

Christian Solmecke und Johannes von Rüden, die jeweils Hunderte Abgemahnte vertreten, sagten gegenüber „Focus“, keiner ihrer Mandanten habe bisher die geforderten 250 Euro bezahlt. Dennoch hätten Urmann und Kollegen noch keine weiteren Schritte eingeleitet. Vor Gericht müssten diese nämlich belegen, dass „The Archive AG“ tatsächlich die angeblich verletzten Rechte besitzt.

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