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Verbraucherschützer mahnen Unitymedia wegen Hotspots ab

(Bild: dpa, Martin Schutt/Archiv)

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Kabelbetreiber Unitymedia abgemahnt, weil dieser auf Routern der Kunden ohne deren Zustimmung öffentliche Hotspots einrichten will.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Kabelanbieter Unitymedia abgemahnt. Die Verbraucherschützer bemängeln, dass Unitymedia unter dem Namen „WifiSpot“ einen öffentlichen Hotspot auf Routern der Kunden aktivieren will, ohne dass deren ausdrückliches Einverständnis vorliegt.

Das Unternehmen hatte die Kunden zwar per Post darüber informiert, deren Einverständnis aber vorausgesetzt. Kunden, die keine Aktivierung des Hotspots auf ihrem Router wünschten, müssen der Aktivierung ausdrücklich widersprechen. Grundsätzlich begrüßen die Verbraucherschützer, dass Unitymedia öffentliche Hotspots bereitstellt, kritisieren aber die Art und Weise, wie das Unternehmen dabei vorgeht.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellt fest, dass die Vertragsänderung ohne Zustimmung der Kunden erfolgte, was das bestehende Vertragsverhältnis unzulässig erweitere. Außerdem benachteiligten einige geänderte Klauseln die Kunden unangemessen. So dürfen diese beispielsweise die Stromversorgung für den Router nur noch so lange unterbrechen, wie das für einen Neustart erforderlich ist.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt betroffenen Kunden, der Umstellung zu widersprechen, sofern sie ihren Router nicht als öffentlichen Hotspot bereitstellen möchten.

[Update 18.05.2016 ? 14:35 Uhr] Inzwischen hat sich Unitymedia gegenüber heise online zu der Abmahnung geäußert und angekündigt, bei den kritisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen „nachsteuern“ zu wollen. Man habe hier „vielleicht eine etwas zu scharfe Formulierung gewählt“, sei aber weiterhin der Auffassung, dass für die Freischaltung des zweiten WLAN-Signals keine Zustimmung der Kunden nötig sei. Trotzdem räume man ihnen die Möglichkeit ein, dem zu widersprechen. Andererseits würden sie aber von vielen Vorteilen profitieren, sollten sie das nicht tun. (uma)

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