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Ende des Routerzwangs: Unitymedia veröffentlicht Anleitung zur Konfiguration

Der Kabelnetzbetreiber stimmt sich und seine Kunden damit auf den freien Routermarkt ein ? ab August 2016 müssen Netzbetreiber ihren Kunden die Wahl des Routers überlassen. Für Gerätehersteller wird die Zeit hingegen knapp.

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia hat einen weiteren Schritt zur Vorbereitung auf den freien Routermarkt getan und nun genauer beschrieben, wie interessierte Kunden einen am freien Markt erworbenen, geeigneten Router anschließen können. Das ab August greifende Gesetz, das die Endgerätefreiheit besiegelt, verpflichtet Netzbetreiber, die freie Routerwahl für Neukunden zu gewährleisten.

Der Netzbetreiber merkt wie bereits in einem älteren Blog-Beitrag an, dass auch Bestandskunden unter bestimmten Voraussetzungen einen Router nach eigener Wahl am Unitymedia-Netz betreiben können. Dazu muss der Kundenanschluss gemäß DOCSIS 3.0 beschaltet sein und der Router sendet und empfängt über 24 Download- und 8 Upload-Kanäle, hat IPv4 und IPv6 sowie Dual Stack Lite und SIP-Funktionen an Bord (weitere Details dazu finden Sie im Beitrag „Ende des Routerzwangs: Unitymedia richtet sich auf freien Markt ein“).

MAC-Adresse anstatt Username und Passwort

Anders als Betreiber von DSL-Anschlüssen werden Kabelnetzbetreiber aber keine Zugangsdaten an Kunden verschicken. An DSL-Anschlüssen nutzen Netzbetreiber das Point to Point Protocol (PPP) für die Authentifizierung von Teilnehmern. Entsprechend müssen Netzbetreiber den DSL-Kunden die Zugangsdaten für die Anschlüsse mitteilen.

An Kabelanschlüssen setzen Netzbetreiber jedoch keine passwortgestützte Authentifizierung ein, sondern identifizieren lediglich die Teilnehmergeräte; das ist erforderlich, um den Internet-Verkehr den verschiedenen Kunden zuordnen zu können. Dafür genügt normalerweise die WAN-MAC-Adresse des Geräts (die Adresse der Buchse, über die ein Router an die Kabelsteckdose angekoppelt wird ? findet man im User-Interface des Routers).

Unitymedia verlangt zusätzlich die Seriennummer des Geräts. Beide Angaben teilt man dem Kunden-Support von Unitymedia ab dem 1. August telefonisch mit; die Firma ordnet sie dann dem jeweiligen Kundenkonto zu. Wie lange der Vorgang dauert und woran Kunden erkennen, dass ihr Router betriebsbereit ist, beschreibt die Firma bisher nicht.

VoIP-Zugangsdaten zum Abschreiben

Für den Telefoniedienst benötigt man aber auch an Kabelanschlüssen noch Zugangsdaten. Diese will Unitymedia im Online-Kundencenter hinterlegen; anschließend muss sie der Kunde in seinen Router eintragen. Diese und weitere Einzelheiten hat die Firma in einer PDF-Datei zusammengefasst und im hauseigenen Blog zum Download bereitgestellt.

Auf die Spezifikation der Schnittstellen, die Unitymedia einsetzt, müssen Router-Hersteller freilich noch immer warten. Erst dann können sie prüfen, ob ihre Geräte für das Kabelnetz geeignet sind und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Unitymedia sichert zu „mit Hochdruck an der Finalisierung“ der Schnittstellenbeschreibung zu arbeiten und will sie spätestens am 1.8.2016 veröffentlichen.

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(dz)

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