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Neue Regeln bei Datenweitergabe

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Unter bestimmten Bedingungen müssen Telefonanbieter Kundendaten an die Polizei weitergeben. Foto: Martin Gerten dpa

am 28.06.2013 | Von Jessica Binsch, dpa

Berlin (dpa) – In Deutschland müssen Telefonanbieter unter bestimmten Bedingungen Daten an Polizei und Ermittler weitergeben. Dazu wurde eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen, die am 1. Juli in Kraft tritt. Hier die wichtigsten Informationen.

Die betrifft sogenannte Bestandsdaten. Das sind feste Daten zu einem Telefon- oder Internetanschluss, wie der Name und die Adresse des Anschlussinhabers. Es geht also darum, zu wem eine bestimmte Telefonnummer gehört. Allerdings fallen auch persönliche Kennzahlen (PINs) und Passwörter darunter, ebenso dynamische IP-Adressen. Sie werden Computern vorübergehend bei der Einwahl ins Internet zugeordnet. Wie die Regeln für die Polizei konkret umgesetzt werden, legen die einzelnen Bundesländer in ihren Polizeigesetzen fest.

Staatsanwälte müssen die Datenauskunft vor Gericht beantragen, ein Richter muss sie genehmigen. Außerdem müssen die Betroffenen informiert werden, wenn ihre PIN-Nummern weitergegeben wurden. Allerdings dürfen Telefondaten nicht nur bei Straftaten, sondern bereits bei einfachen Ordnungswidrigkeiten weitergegeben werden.

Nein. Die Neuregelung war erst nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im Januar 2012 Nachbesserungen gefordert hatte. Die damalige Regelung war nach Ansicht der Richter nicht konkret genug.

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