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Datenschutz: Datenschützer will keinen «Patriot Act»

Die Verknüpfung und Analyse grosser Datenbestände ist eine grosse Herausforderung für den Schutz der Privatsphäre. Das betont der eidgenössische Datenschützer, Hanspeter Thür, in seinem Jahresbericht. Skeptisch äussert er sich auch zum neuen Nachrichtendienstgesetz.

Nach verschiedenen Anschlägen im Ausland sei es nicht verwunderlich, dass das Gesetz die parlamentarische Hürde ohne weiteres genommen habe, schreibt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) im am Montag veröffentlichten Bericht.

Ob es noch eine Volksabstimmung bestehen müsse, sei offen. Mit Blick auf die Enthüllungen von Edward Snowden stelle sich die Frage, ob die Schweiz mit einem «schweizerischen Patriot Act» den Weg der USA gehe und einer flächendeckenden Überwachung den Weg bereite.

Die neuen Überwachungsmöglichkeiten bergen aus Sicht von Thür beträchtliche Risiken für die Privatsphäre. Auch wenn die Forderung nach zusätzlichen Kompetenzen für den Staatsschutz nachvollziehbar sei, bereite das Gesetz einige Sorgen, schreibt er. Vor allem deshalb, weil die Kompetenzen des Staatsschutzes zum Teil weitergingen als jene der Strafverfolgungsbehörden.

So brauche der Nachrichtendienst für den Einsatz von Zwangsmassnahmen keinen konkreten Tatverdacht. Nicht geklärt sei zudem, was zu geschehen habe, wenn der Nachrichtendienst auf strafbare Handlungen stosse.

Bei aller Skepsis sei aber auch darauf hinzuweisen, dass eine Überwachung nur auf richterliche Anordnung und mit Genehmigung durch den Sicherheitsausschuss des Bundesrates erfolgen dürfe, hält Thür fest. Es liege in der Verantwortung der parlamentarischen Aufsicht, darüber zu wachen, dass dieser Rahmen eingehalten werde.

Die Überwachung im Rahmen der Strafverfolgung beschäftigt den Datenschützer ebenfalls. Er pocht darauf, dass die Vorratsdatenspeicherung in zeitlicher Hinsicht zum verfolgten Zweck verhältnismässig sein muss.

Erfolgreich interveniert hat Thür im vergangenen Jahr unter anderem bei der Postfinance. Diese hatte angekündigt, bei ihrem Onlinebankingportal künftig den Zahlungsverkehr der Kontoinhaber zu analysieren.

Wer der Datenauswertung nicht zugestimmt hätte, wäre vom E-Banking ausgeschlossen worden. Nach Intervention des Datenschützers erklärte sich Postfinance bereit, den Kunden Wahlmöglichkeiten zu bieten und sie genauer zu informieren.

Kopfzerbrechen bereitet dem Datenschützer ferner die Videoüberwachung. Besonders aus der Gastronomie hätten ihn im vergangenen Jahr Meldungen über heikle Bild- und Tonaufnahmen erreicht, schreibt Thür. Er erinnert daran, dass die Verhaltenskontrolle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mittels Videoaufnahmen verboten ist.

Ungebrochen ist die Nachfrage nach amtlichen Dokumenten im Rahmen des Öffentlichkeitsprinzips. 2014 wurden 575 Gesuche gestellt, 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Wo die Behörden den Zugang verweigerten, konnte der Datenschützer in vielen Fällen zumindest eine teilweise Herausgabe der Informationen bewirken. (SDA)

ausführlichen Bericht. »Hier« der Link dazu.

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