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Rechtswidrige Datenschutzerklärungen: Landgericht Berlin: 25 Google-Klauseln sind ungültig

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Rechtswidrige Datenschutzerklärungen

Von Lydia Ciesluk, 20.11.2013, 18:00 Uhr

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat erfolgreich gegen Googles Nutzungsbedingungen geklagt. Das Unternehmen will sich wehren.

Landgericht Berlin: 25 Google-Klauseln sind ungültig © Google

Neben Google mahnten die Verbraucherschützer auch Apple, Microsoft und Samsung wegen ihrer AGB ab.

In einer Pressemitteilung berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) über seinen rechtlichen Etappensieg gegen Google. Er ist gegen Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Unternehmens vorgegangen. Davon seien einige zu unbestimmt formuliert oder würden die Rechte der Nutzer unzulässig einschränken. So möchte der Konzern ?möglicherweise? geräte- und standortspezifische Informationen erfassen. ?Unter Umständen? will er auch personenbezogene Daten aus seinen verschiedenen Diensten miteinander verknüpfen. Durch ein kleines Häkchen bei der Registrierung räumen Internet-Nutzer der Datenkrake undefinierte Befugnisse ein. Jetzt hat das Berliner Landgericht entschieden, dass die wagen Formulierungen rechtswidrig sind. Da Google das nicht akzeptieren will, zeichnen sich weitere Verhandlungen ab.

Google geht in Berufung

Bei zwölf der unzulänglichen Klauseln geht es um Nutzungsbestimmungen. Sie erlauben zum Beispiel das Überprüfen, Ändern und Löschen aller vom User eingestellten Daten. Google behält sich vor, ganze Anwendungen oder einzelne Funktionen von einem Gerät zu entfernen. Das Dilemma in dem Rechtsstreit ist, dass sich die Verbraucherschützer auf Gesetze stützen, die für Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Datenschutzerklärungen und Nutzungsbestimmungen fallen nicht zwangsläufig in diese Kategorie. Aus diesem Grund erklärte ein Google-Sprecher: ?Wir sind davon überzeugt, dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen sind.? Vzbv- Chef Gerd Billen fordert eine erweiterte Klagebefugnis von der Bundesregierung. Seiner Meinung nach müssen Verbraucherverbände uneingeschränkt gegen datenschutzrechtliche Verstöße vorgehen können. (mit Material der dpa)

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