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Personen-Freizügigkeit: Schweiz kann Kroaten an Einreise hindern

Seit dem ersten Juli ist Kroatien Mitglied der EU, die Personenfreizügigkeit wird ausgedehnt. Allerdings kann die Schweiz einen allfälligen Zustrom von Kroaten in Eigenregie bremsen.

Seit Juli 2013 ist Kroatien Mitglied der Europäischen Union. Da die EU auf die Gleichbehandlung ihrer Mitglieder pocht, verlangt sie von der Schweiz die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit.

Die Schweiz soll aber die Möglichkeit erhalten, ihren Arbeitsmarkt über zehn Jahre schrittweise zu öffnen.

Das mit der EU ausgehandelte Zusatzprotokoll erlaubt es, den Zugang von Kroatinnen und Kroaten zum Schweizer Arbeitsmarkt für sieben Jahre nach Inkrafttreten zu beschränken.

Danach kann die Schweiz während weiterer drei Jahre die Ventilklausel anrufen, falls die Zuwanderung stark ansteigt.

Flankierende Massahmen gelten

Die Übergangsfrist für kroatische Staatsangehörige dauert damit insgesamt zehn Jahre. Die Schweiz konnte in den Verhandlungen auch durchsetzen, dass die gleichen flankierenden Massnahmen wie bisher gelten, wie das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement mitteilt.

Der Bundesrat hat die Vorlage bis zum 28. November 2013 in die Vernehmlassung geschickt. Darüber hinaus schlägt er vor, 45 Millionen Franken beizusteuern, um den Eintritt Kroatiens in die EU zu erleichtern.

Obwohl die Schweiz kaum Spielraum hat, dürfte es wegen des Widerstands der SVP eine Volksabstimmung über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit geben. Die Partei hat bereits mit dem Referendum gedroht. (sda)

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