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IFA: VDSL-Turbo Vectoring: Schwarzer Supertag für Breitband-Deutschland

Niek Jan van Damme freut sich auf der IFA über einen „Supertag“.

(Bild: Telekom)

Die Bundesnetzagentur hat ihre Vectoring-Entscheidung vorgelegt. Die Telekom jubelt auf der IFA, die Wettbewerber sprechen von einem „schwarzen Tag“. Der Streit eskaliert: Jetzt geht’s vor Gericht.

Das Timing war perfekt. Am Donnerstagnachmittag hatte die Bundesnetzagentur etwas überraschend kurz vor der IFA ihre Entscheidung für das Vectoring im Nahbereich der Telekom-Hauptverteiler vorgelegt. Gerade rechtzeitig, damit die Telekom auf der Messe den großen Auftritt hinlegen konnte: Stolz zeigt Deutschlandchef Niek Jan van Damme die notariell beglaubigte Ausbauverpflichtung vor, die bei der Entscheidung der Bundesnetzagentur eine Rolle gespielt hat.

Solo-Konzert am Hvt

Die Regulierungsbehörde gibt grünes Licht für den Vectoring-Ausbau auch im Nahbereich der rund 8000 Hauptverteiler, der bisher nicht mit dem VDSL-Turbo erschlossen werden durfte. Im Gegenzug verpflichtet sich die Telekom, in den betroffenen Gebieten auch tatsächlich auszubauen. Mit Vectoring sind auf der Kupferdoppelader der „letzten Meile“ Bandbreiten von bis zu 100 Mbit/s drin. Das funktioniert aber nur, wenn alle Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) im Hauptkabel von einem Anbieter kontrolliert werden. Beim Vectoring kommt also immer nur ein Anbieter zum Zug.

Das dürfte in der Regel die Telekom sein. Zwar sieht die Entscheidung der Bundesnetzagentur auch für Wettbewerber die Chance zum Ausbau vor, doch liegt die Latte dafür sehr hoch. Dabei geht es um die Anzahl der im gesamten Anschlussbereich des Hvt ausgebauten Kabelverzweiger (Kvz) und das Verhältnis zu den von der Telekom erschlossenen Kvz. Sollte sich ein Wettbewerber dafür qualifizieren und für Vectoring entscheiden, muss er sich innerhalb von drei Monaten zum Ausbau verpflichten. Doch das ist nicht der einzige Streitpunkt. Auch über die alternativen Zugangsprodukte, welche die Telekom statt der physisch entbündelten TAL nun anbieten muss, wird noch zu reden sein.

Weißer Ritter Höttges

Der flächendeckende Vectoring-Einsatz soll die Breitbandpläne der Bundesregierung erfüllen. Bis 2018 soll es in Deutschland flächendeckend 50 MBit/s geben. Da bleibt nicht mehr viel Zeit. Telekom-Chef Tim Höttges bietet sich als „Weißer Ritter“ an: Mit Vectoring schaffen wir das, versprechen die Bonner. Dass sie dafür grünes Licht bekommen, war schon mit dem ersten, wieder zurückgezogenen Entwurf der Bundesnetzagentur klar. Es blieb nur die Frage: Wie kurz oder lang wird die Leine, die der Regulierer dem Ex-Monopolisten anlegt. Dass sie nicht zu kurz wird, war offenbar auch Berlin wichtig: In Branchenkreisen ist von politischem Druck der Bundesregierung auf die Regulierungsbehörde die Rede.

„Das ist ein Supertag für Deutschland“, jubelt van Damme in Berlin. Bei den Telekom-Wettbewerbern, die mit Vectoring den physischen Zugriff auf die entbündelte TAL verlieren, ist die Stimmung nicht so gut. „Heute ist ein schwarzer Tag für den zukunftsfähigen, nachhaltigen Glasfaserausbau in Deutschland“, heißt es bei den Branchenverbänden Breko, Buglas und VATM. Denn wenn die Telekom fast überall Vectoring ausbaut, rechnet sich für den Wettbewerb der parallele Glasfaserausbau nicht. Van Damme ficht das nicht an. Der flächendeckende Breitbandausbau dauere viel zu lange, wenn man ausschließlich auf Glasfaser setze, sagte der Telekom-Deutschlandchef in Berlin.

Jetzt geht’s vor Gericht

Das Thema Vectoring wird jetzt die Gerichte beschäftigen. Der norddeutsche Netzbetreiber EWE Tel hat eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln angekündigt. „Wir werden gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen“, sagte ein EWE-Sprecher der Nordwest-Zeitung in Oldenburg. Man darf davon ausgehen, dass sich weitere Telekommunikationsanbieter für eine Klage entscheiden, um den Druck zu erhöhen. Sollte das Gericht den Klägern vorläufigen Rechtsschutz gewähren, müsste die Vectoring-Entscheidung bis zu einer Entscheidung ausgesetzt werden. Das dürfte dann eng werden für die Breitbandpläne der Bundesregierung. (vbr)

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