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VDSL-Turbo Vectoring: Beirat rückt von der Bundesnetzagentur ab

(Bild: c’t)

Im Streit über den geplanten Einsatz von Vectoring am Hauptverteiler stellt sich der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies auf die Seite der Kritiker. Pikant: Er ist auch Vorsitzender des Beirats der Bundesnetzagentur.

Im Streit um den VDSL-Turbo Vectoring hat sich der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) dafür ausgesprochen, die von der EU-Kommission verordnete Denkpause kreativ zu nutzen. Man müsse zu einem Vorschlag kommen, ?der einen fairen Wettbewerb ermöglicht?, teilte das Ministerium am Dienstag in Hannover mit. ?Wir dürfen den Wettbewerb nicht beschränken, nur um kurzfristig ambitionierte Ausbauziele bis 2018 zu erreichen?, erklärte Lies und stellt sich damit klar gegen den Vorschlag der Bundesnetzagentur, deren Beirat er vorsitzt.

Vectoring: der VDSL-Beschleuniger

Netzwerktechnik

Kaum ein Netzthema wird so kontrovers diskutiert wie das Vectoring: Mit der neuen Technik lassen sich bis zu 100 Mbit/s aus einem VDSL-Anschluss kitzeln – kein Wunder, dass die Telekom das anbieten möchte. Die Konkurrenz befürchtet aber eine Re-Monopolisierung des Markts, da Vectoring einen exklusiven Zugriff auf die letzte Meile erfordert. Kritiker befürchten zudem weitere Verzögerungen beim zukunftsträchtigen Glasfaserausbau.

Monopol für ein paar MBit/s?

Die Bundesnetzagentur möchte der Telekom erlauben, die Vectoring-Technik auch in den Nahbereichen ihrer Hauptverteiler einzusetzen. Mit Vectoring kann der Anbieter auf der Kurzstrecke aus VDSL über Kupferleitungen noch ein paar MBit/s mehr herauskitzeln, braucht dafür aber Zugriff auf das ganze Kabelbündel. Damit bleibt Wettbewerbern der Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) verwehrt.

Die Telekom-Konkurrenten kritisieren die Pläne der Bundesnetzagentur als Re-Monopolisierung des Telekom-Netzes im Nahbereich der Hauptverteiler ? was die Regulierungsbehörde empört zurückweist. Doch weil die EU-Kommission angekündigt hat, die Entscheidung der Bundesnetzagentur zu prüfen, muss das Vorhaben bis zum Abschluss des Prüfverfahrens ruhen. Die Kommission hat der Behörde ihre zahlreichen Kritikpunkte übermittelt, zu denen der deutsche Regulierer nun Stellung nehmen kann.

Zeit nutzen

Minister Lies sieht darin die Chance für einen wettbewerbsfreundlichen Vorschlag, der zudem die Voraussetzungen für die Entwicklung zu einer nachhaltigen Breitbandinfrastruktur schaffe. ?Wir müssen jetzt die richtigen Weichen für die Gigabitgesellschaft stellen?, erklärte Lies und hält Vectoring dafür offenbar für ungeeignet: ?Hier stellt sich schon die Frage, wie in den Ballungsräumen marktgetrieben in den nächsten zehn Jahren ein Glasfaserausbau erfolgen soll, wenn jetzt ausschließlich auf die Vectoring-Technik gesetzt wird.?

Es ist nicht das erste Mal, dass sich der politische Beirat der Bundesnetzagentur gegen deren Präsident stellt. Schon vor der Vectoring-Entscheidung hatte der Beirat die Pläne der Regulierungsbehörde kritisiert und Nachbesserung gefordert. Lies, damals noch stellvertretender Vorsitzender des Gremiums, wird nun deutlicher: ?Es bleibt zu hoffen, dass die vertiefte Prüfung der Kommission zu einem Ergebnis führt, das den Bedenken, die auch der Beirat der Bundesnetzagentur formuliert hat, Rechnung trägt. Ein Monopolrecht und damit die Bevorzugung für das Vectoring darf es nicht geben.“

?Erhebliche Zweifel?

Lies weiß die EU-Kommission hinter sich. Denn das Brüsseler Verfahren ist mehr als eine ?vertiefte Prüfung?, wie es die Bundesnetzagentur bezeichnet. ?Es geht der EU-Kommission aber nicht nur um minimale Änderungen ? vielmehr haben sie erhebliche Zweifel zur Einleitung des Verfahrens veranlasst?, sagt Breko-Chef Stephan Albers, dessen Verband zahlreiche Telekom-Wettbewerber vertritt und der zu den schärfsten Kritikern des Vorhabens gehört.

In dem 18-seitigen Schreiben an die Bundesnetzagentur macht die Kommission deutlich, dass sie negative Effekte für den Wettbewerb und den Glasfaserausbau befürchtet. Brüssel geht davon aus, dass ?die vorgeschlagenen Maßnahmen wahrscheinlich eine unverhältnismäßige Beschränkung und Verzerrung eines nachhaltigen Wettbewerbs im lokalen Zugangsmarkt darstellen?. Drei Monate haben die Beteiligten nun, den Konflikt zu lösen. (vbr)

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