Agro Portal

Fallstrick: Nach der Kundenzufriedenheit fragen

Der Händler unterlag vor Gericht.

Der Händler unterlag vor Gericht. (Bild: Pixabay)

Kundenzufriedenheits-Anfragen werden von deutschen Gerichten manchmal abgestraft. Über einen aktuellen Fall berichtet die Kanzlei Dr. Bahr.

Im vor dem Oberlandesgericht Dresden verhandelten Fall (Urt. v. 24.04.2016 – Az.: 14 U 1773/13) hatte ein Onlinehändler einem Kunden nach der Bestellung eine E-Mail mit einer speziellen Anfrage geschickt, wie die Kanzlei Dr. Bahr berichtet. In dieser hat der Reseller um ?Teilnahme an einer Kundenzufriedenheitsbefragung? gebeten. Weiter hieß es: ?Gerne möchten wir Sie auch weiterhin als zufriedenen Kunden betreuen dürfen.?

Die Richter stuften das als unerlaubte, wettbewerbswidrige Werbung beziehungsweise Spam ein. Laut Kanzlei Dr. Bahr waren die Richter der Ansicht, dass eine Bestellung nicht als Rechtsgrundlage ausreicht, um Kunden solche E-Mails zu senden. Das Urteil liegt noch nicht im Volltext vor.

Hier lesen anzeigen

NEWS ONLINE