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Call-by-Call-Entscheidungsvorschlag der Bundesnetzagentur: Wichtiges Signal an Brüssel

Köln. 21.03-2014. Mit ihrem gestrigen Konsultationsentwurf zu Call-by-Call und Preselection hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine wichtige und richtige Entscheidungsgrundlage im Interesse der Verbraucher vorgelegt, so das Fazit des VATM. Auch zukünftig, so erklärte BNetzA-Präsident Jochen Homann am Donnerstag, sollten die Bürger Call-by-Call nutzen können. Dementsprechend sollte wie bisher auch die Telekom dazu verpflichtet werden, in ihren Netzen diese beiden Formen der Anbietervorauswahl zur Verfügung zu stellen.

?Die Analyse der BNetzA hat ergeben, dass noch immer eine millionenfache Nachfrage im Markt besteht?, erläutert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Vor allem die ältere Generation entscheide sich bewusst für Call-by-Call-Angebote und nutze diesen Service besonders intensiv. So telefonierten die Verbraucher täglich 25 Millionen Minuten über Call-by-Call oder Preselection.

?Darüber hinaus sind es aber auch die Geschäftskunden, wie Unternehmen mit Filialstrukturen, die von Preselection erheblich profitieren?, ergänzt Grützner. Viele Unternehmen nutzten diese, um unabhängig vom Betriebssitz überall auch über eine bundesweit einsetzbare Rufnummer erreichbar sein zu können. ?Das geht in der Praxis in vielen Fällen nur über Call-by-Call oder Preselection?, so Jürgen Grützner. Eine auch nur partielle Nichterreichbarkeit hätte erhebliche negative wirtschaftliche Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft. Zudem profitierten sogar die Kunden, die Flatrates nutzen, indirekt erheblich von Call-by-Call, weil hierdurch Preisstrukturen transparent würden und diese bei der Gestaltung und Bepreisung von Flatrates berücksichtig werden müssten.

?Jetzt kommt es darauf an, dass auch die EU-Kommission ihren Blick bewusster als bislang auf die Interessen der Verbraucher und Geschäftskunden richtet. Brüssel plant aktuell, die für Call-by-Call und Preselection definierten Märkte zukünftig in ganz Europa komplett aus der Regulierung zu entlassen, weil ausreichend Wettbewerb herrsche. Genau dies würde aber den Interessen der Verbraucher diametral entgegen laufen?, so Grützner.

?Der Verfügungsentwurf der BNetzA ist ein enorm wichtiges Signal an Brüssel, verbraucherfreundliche Angebote nicht zu Gunsten der Ex-Monopolisten aus dem Markt verdrängen zu lassen.?

 
Die aktuelle Marktstudie des VATM ist nachlesbar unter auf der VATM-Homepage. Lesen Sie dort auch interessante Beiträge und Analyse zu diesem Thema im neuen VATM-Jahrbuch.

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