EU-Urteil: Apple darf Filialen als Marke schützen
EU-Urteil
EU-Urteil: Apple darf sich das Design seiner Filialen als Marke schützen lassen. Das letzte Wort hat das Bundespatentgericht.

Apple Store an der 5th Avenue in New York: In den USA ist das Design der Filialen bereits geschützt.
Apple folgt bei der Gestaltung seiner Läden strengen Design-Richtlinien. Die darf sich das Unternehmen als Marke schützen lassen, urteilte der Europäische Gerichtshof. Die entsprechenden Regeln seien nicht nur auf Produkte anwendbar, sondern teils auch auf Dienstleistungen, entschieden die Richter in Luxemburg. Zuvor scheiterte Apple am Deutschen Patent- und Markenamt. Gegen die Ablehnung klagte der Konzern vor dem Bundespatentgericht, das wiederum die EU-Kollegen um Hilfe bat.

Zur Bildergalerie
65 Bilder
Zeichnung beschreibt Design der Apple Stores
Die iPhone-Macher aus Cupertino haben das Design der Apple Stores auf einer Zeichnung festgehalten. Ob die jedoch ausreicht, um die Marke zu beschreiben, ist fraglich. Anwalt Jens Matthes zweifelt, ob das kleine Bild detailliert genug ist, um den Gesamteindruck der Apple-Läden zu vermitteln.
Apple Store in den USA bereits eine Marke
In den USA hatte Apple bereits Erfolg: Dort ließ der Konzern eine Marke für seine Filialen eintragen. Seit 2010 sind dort ?Einzelhandelsdienstleistungen […] und darauf bezogene Produktdemonstrationen? geschützt.
Letztes Wort: Bundespatentgericht
Für Deutschland steht die endgültige Entscheidung noch aus. ?Ob diese konkrete Marke nun wirklich eintragungsfähig ist, muss das Bundespatentgericht entscheiden?, erklärt Anwalt Matthes. (Mit Material der dpa)
Finden Sie mehr zu folgenden Begriffen: Apple
Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?
Klicken Sie auf eine Schaltfläche, um Ihre Wertung abzugeben.
Halten Sie einen Markenschutz der Apple Stores für gerechtfertigt?
Komplette Diskussion im Forum: 1 Beitrag