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Studie: WLAN-Potenzial in Deutschland bislang ungenutzt

Wie die Eco-Studie ergab, findet man in Deutschland, im Unterschied zu den meisten anderen Ländern, noch immer sehr wenige offene WLAN-Hotspots.

In Deutschland gibt es rund eine Million öffentliche WLAN-Hotspots, doch nur 15.000 davon sind tatsächlich offen und frei zugänglich. Zu diesem Ergebnis kommt eine Eco-Studie. Gründe seien u.a. die fehlende Rechtssicherheit und die Angst der WLAN-Betreiber vor der Störerhaftung.

Eine von Eco ? Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. durchgeführte Erhebung zum Status quo und den technischen Möglichkeiten öffentlicher WLANs in Deutschland kommt zu dem Schluss, dass die im Vergleich zu anderen Industrieländern auffallend geringe Verbreitung offener WLAN-Zugänge in der Rechtsunsicherheit begründet ist. Es sei die sogenannte Störerhaftung, die kleinere Gewerbetreibende und Privatpersonen vielfach davon abhalte, ihren WLAN-Zugang frei zugänglich und öffentlich zur Verfügung zu stellen, aus Angst davor, für eventuelle Rechtsverletzungen Dritter zur Verantwortung gezogen zu werden.

Eco befürwortet daher die Ankündigung der Bundesregierung, die Potenziale von lokalen Funknetzen als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum ausschöpfen zu wollen. Eine Verbesserung der Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber könne ein wichtiges Signal für den verstärkten Einsatz von solchen Funktechnologien sein.

Nach Auffassung des Eco umfasst der Anwendungsbereich des Telemediengesetzes (TMG) schon heute auch die Bereitstellung von Internetzugängen mittels WLAN-Funktechnologie. Zur Förderung der Verbreitung öffentlich zugänglicher WLANs sollte der Gesetzgeber daher auf Bundesebene klarstellen, dass Betreiber von WLANs als Diensteanbieter im Sinne des TMG anzusehen sind und einer Haftungsprivilegierung unterliegen. Neben einer gesetzgeberischen Klarstellung des Anwendungsbereichs des § 8 TMG sollte der Gesetzgeber weiteren Handlungsbedarf bei der Einbeziehung von Unterlassungsansprüchen und im Hinblick auf die Vermeidung der Störerhaftung in Erwägung ziehen.

Eco warnt jedoch davor, durch unnötige und unbedachte gesetzgeberische Eingriffe, das etablierte Haftungsgefüge des TMG aus dem Gleichgewicht zu bringen. Es bestehe die Gefahr, dass ein kleiner Gewinn an Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber, einen großen Verlust derselben für sämtliche Internetdienstanbieter zur Folge hat. Daher sollten Änderungen in diesem für die Internetwirtschaft so sensiblen Bereich, nur mit Bedacht, Umsicht und einer umfassenden Rechtsfolgenabschätzung vorgenommen werden. Die vorgeschlagene Klarstellung bei WLAN-Betreibern dürfe auch nicht durch den Vorbehalt der Erfüllung von zusätzlichen Voraussetzungen und Bedingungen konterkariert werden.

Interessierte können die vollständige Studie downloaden. Eco stellt zudem das Factsheet Verbreitung und Nutzbarkeit der WLAN-Funktechnologie und ein Hintergrundpapier zum Thema Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zur Verfügung.

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