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Rücksendungen beim Online-Shopping: Neues Gesetz: Müssen Kunden bald für Retouren zahlen?

Lieferdauer

Die Lieferdauer beträgt 30 Tage. Liefert ein Händler in der Zeit die Ware nicht, kann der Kunde am 31. Tag vom Vertrag zurücktreten. Die Lieferdauer ist künftig eine Pflichtangabe des Händlers.

Widerrufsfrist

Mit der Neuregelung beträgt die Widerrufsfrist in allen EU-Staaten einheitlich 14 Tage. Die Frist läuft, wenn der letzte Teil der Warenlieferung beim Kunden eingetroffen ist. Der Widerruf gilt künftig auch für Downloads von Software, Musik und eBooks. Kunden, die nicht 14 Tage auf einen Datei-Download warten wollen, müssen die Widerrufspflicht ausschließen.

Widerrufsbelehrung

Der Händler muss den Kunden über die Möglichkeit und die Durchführung des Widerrufs informieren. Dafür gibt es eine in der EU einheitliche Muster-Widerrufsbelehrung. Bei einer falschen Widerrufsbelehrung endet die Frist automatisch nach zwölf Monaten. Bislang lief sie in Deutschland in diesem Fall unendlich lang.

Widerrufserklärung

Bevor die Ware zurückgeht, müssen Kunden den Widerruf des Kaufs innerhalb der Frist schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Händler stellen dafür ein entsprechendes Formular zur Verfügung und müssen den Erhalt des Widerrufs per Mail bestätigen. Einfach die Ware zurückzusenden, reicht also nicht mehr aus.

Rücksendekosten

Händler können künftig entscheiden, ob sie die Rücksendekosten übernehmen oder ob der Kunde zahlen muss. Das gilt auch für einen Warenwert ab 40 Euro. Bis zur Neuregelung zahlten die Händler ab diesem Betrag die Kosten.

Rückabwicklung

Der Händler muss dem Kunden die Kosten innerhalb von 14 Tagen erstatten. Allerdings kann er die Rückzahlung so lange verweigern, bis er die Ware erhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis über die Rücksendung vorgelegt hat.

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