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Rentner will Parkbusse nicht bezahlen: «Die Polizei wollte doch streiken»

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Der pensionierte kaufmännische Angestellte hatte am 26. April 2011 seinen BMW am Zürcher Limmatquai innerhalb eines Halteverbotes parkiert. Und prompt war er von einem Stadtpolizisten aufgeschrieben worden. 

Doch da geriet die Justiz beim Rentner an den Falschen. Der Rentner akzeptierte weder den Strafbefehl des Stadtrichters, noch das gleichlautende Verdikt des angerufenen Bezirkgerichts. 

Der Lokalsender Tele-Züri habe schliesslich angekündigt, die Polizei lasse wegen ihres Streikes das Büssen. 

Doch diese Begründung verhielt nicht. Das Gericht  argumentierte, der Beschuldigte habe keinen Anspruch «auf Gleichbehandlung im Unrecht». Das heisst, er kann sich nicht  auf dasselbe «Recht» eines Autolenkers berufen, der vom Streik profitiert und nicht gebüsst worden wäre.

Das Obergericht schrieb in seiner Urteilsbegründung, es habe sich bei den Streikaussagen, «lediglich um vage Absichtskundgaben» gehandelt. «Zusammenfassend kann sich der Beschuldigte nicht auf den Vertrauensschutz berufen.»

Der Tagesanzeiger hatte bereits Tage zuvor getitelt: «Stadtpolizisten büssen trotzdem.»

Neben der Streik-Begründung hatte der Rentner argumentiert, er habe seine IV-Ausweise hinter die Windschutzscheibe gelegt. Auch damit kam der Sturkopf nicht durch. Invalide können wohl trotz Parkverbot befristet parkieren – ein Halteverbot gilt jedoch nicht.

Blick besuchte den streitbaren Rentner zu Hause. Doch der will sich partout nicht mehr an den Bussenmarathon erinnern: «Das war ja schon vor drei Jahren.» 

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