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Fall Mollath: Justizministerin in Bedrängnis

München Beate Merk ist durch und durch Juristin. Sie kann da nicht raus aus ihrer Haut. Die Justizministerin ist gefangen zwischen Paragrafen und Aktendeckeln. Jetzt, als Zeugin vor dem Mollath-Untersuchungsausschuss, ist dieses Dilemma mit Händen zu greifen. Und mit jeder Minute wird es beklemmender. Man spürt, wie Merk leidet unter dem nun auch aus den eigenen CSU-Reihen lauter werdenden Vorwurf, sie sei kaltherzig, ihr sei das Schicksal des seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath egal. Aber Merk findet nur schwer einen Ausweg aus ihrer Verschlossenheit.

Gut eine Stunde läuft ihre Vernehmung schon, als sie es doch einmal versucht. Als Justizministerin, erklärt Merk, habe sie die Unabhängigkeit der Gerichte besonders zu achten. Also auch jenes, das Mollath 2006 unter fragwürdigen Voraussetzungen in die Psychiatrie eingewiesen hat. Dieses Pochen auf richterliche Unabhängigkeit sei „kein Deckmantel, den ich mir überziehe, wenn es stürmisch wird“. Nein, es ist ihre innerste Überzeugung. Dass der Beschluss von 2006 heute vielfach als Fehlurteil bezeichnet werde, das lasse ihr trotzdem keine Ruhe. Ihre Pflichten als Ministerin hätten es aber nicht zugelassen, zu erkennen zu geben, dass sie das Schicksal Mollaths „menschlich und persönlich bewegt“.

Später schafft es die ausgebildete Pädagogin Brigitte Meyer (FDP), den Panzer um Merk ein wenig aufzubrechen. Fast wie auf der Couch beim Psychologen kommt die Ministerin ins Reden. Noch distanziert in der dritten Person spricht sie darüber, dass es die Amtspflichten „manchmal schwer machen, eine Justizministerin zu verstehen“. Aber sie müsse halt juristisch argumentieren, nicht mit inneren Gefühlen. „Das hat wohl den Eindruck erweckt, ich wäre kalt“, bekennt sie. Mehr Regung, mehr Einblick in ihr Innerstes erlaubt sie nicht.

Als dann die Opposition den Fall Mollath auf die vielen Ungereimtheiten hin abklopft, schaltet Merk wieder in den kühlen Justizministerinnen-Modus. Sie verteidigt die ihr unterstehenden Staatsanwaltschaften und Beamten gegen jede Kritik. Auch im Rückblick seien keine Fehler gemacht worden. Die Schwarzgeld-Klage Mollaths gegen die HypoVereinsbank und auch seine 106-seitige Verteidigungsschrift seien ordentlich geprüft und abgearbeitet worden, ebenso der interne Revisionsbericht der Bank, der die Vorwürfe Mollaths in Teilen stützt.

„Die Justiz hat gehandelt, wenn Anlass dazu bestand“, erklärt Merk. Sie selbst auch. Nämlich genau zu dem Zeitpunkt, als es im Herbst 2012 erstmals handfeste Belege dafür gegeben habe, dass das Urteil von 2006 gegen Mollath mit gravierenden Rechtsfehlern behaftet sei. Schon eine halbe Stunde, nachdem sie von der möglichen Befangenheit des damaligen Richters in Nürnberg erfahren habe, habe sie die Staatsanwaltschaft angewiesen, ein Wiederaufnahmeverfahren zu beantragen. „Mir ist wichtig aufzuklären, ob Herr Mollath zu Fecht oder zu Unrecht die Freiheit entzogen wurde“, betont sie – und bestreitet, dass Horst Seehofer für diesen Schritt einen Schubs gegeben hatte: „Ganz klar nein!“

Die Opposition überzeugt sie nicht. Merk rede sich den Fall Mollath nach wie vor schön, findet Inge Aures (SPD): „Sie verschanzt sich hinter ihren Akten und ist nicht bereit, selbst Verantwortung zu übernehmen.“ Von „Vernebelungstaktik“ spricht der Grüne Martin Runge, und der Freie Wähler Florian Streibl glaubt Merk bei dem Versuch ertappt zu haben, die Fehler im Mollath-Verfahren wortreich zu verdecken. Mit dieser Amtsauffassung, schließt Aures, sei Merk in ihrer Position „eigentlich überflüssig“.

Sie verschanzt sich hinter ihren Akten.

SPD-Landtagsabgeordnete Inge Aures

Wichtig ist mir, dass aufgeklärt wird, ob Herrn Mollath zu Recht oder nicht die Freiheit entzogen wurde.

Justizministerin Beate Merk

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