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Protz-Bischof von Limburg: Strafverfahren gegen Tebartz-van Elst eingestellt

LIMBURG – Gegen eine Zahlung von 20’000 Euro ist eine Strafverfahren gegen Protz-Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst eingestellt worden. Es ging um den Vorwurf der eidesstattlichen Falschaussage.

Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst gegen Zahlung einer Geldauflage von 20’000 Euro eingestellt. Das teilte die Pressestelle der Hamburger Gerichte heute mit.

Der Beschluss sei mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ergangen und ausserdem nicht mehr anfechtbar. In dem Verfahren ging es um den Vorwurf der eidesstattlichen Falschaussage. Der Bischof soll im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien vor Gericht falsche Angaben an Eides statt gemacht haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Einstellung gegen eine Geldbusse zunächst abgelehnt. Tebartz-van Elst war unter anderem wegen des Vorgangs um den Indienflug und die hohen Baukosten für den neuen Limburger Bischofssitz stark unter Druck geraten. Der Papst entzog ihm vorerst die Führung der Amtsgeschäfte. (bau/SDA)

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