EU-Kommission bemängelt Apples In-App-Kauf-Kennzeichnung
Apple wird zudem der Irreführung beschuldigt, denn hinter den „kostenlosen“ Apps versteckten sich größtenteils Zahlungsfallen für Kinder und Jugendliche. Außerdem habe der iPhone-Hersteller als einziges Unternehmen bislang keine Änderungen angedeutet oder gar konkrete Pläne vorgelegt. Dagegen habe der Konkurrent Google für Android-Apps im Store Verbesserungsvorschläge unterbreitet und arbeitet an Neuerungen in Bezug zu Free-to-Play-Spielen, hieß es.
EU-Verbraucherkommissar fordert deutliche Kennzeichnung
EU-Verbraucherkommissar Neven Mimica hatte sich im April explizit weitere Schritte vorbehalten, falls die Unternehmen nicht angemessen auf die Fragen und Forderungen der Kommission reagierten (wir berichteten). Rechtliche Möglichkeiten müssten zwar noch geklärt werden, es dürfte aber sehr wahrscheinlich auf eine Anklage hinauslaufen, wie es auch schon die US-Handelskommission FTC zuvor durchgezogen hatte.
Reicht die Informationspflicht?
Dabei ist die Frage, ob es allein mit der Informationspflicht der Anbieter überhaupt getan ist. Problematisch sind immer wieder Fälle, in denen gerade Kinder, die noch nicht lesen konnten, mehrfach die In-App-Käufe ausgelöst hatten. Nach den Änderungen aller großen App-Store-Anbieter wurde das so aber nahezu unmöglich gemacht, da bei einem Kauf immer zunächst die Legitimation durch Accountname und Passwort eingeholt wird – außer der Verbraucher verzichtet auf die jedes Mal abgefragte Eingabe, was sich teilweise bei den Anbietern in den Grundeinstellungen festlegen lässt.
Apple nimmt genau diese Änderungen zum Anlass, auf die Vorwürfe der EU zwar gelassen, aber mit großem Unverständnis zu reagieren. Ein Sprecher unterstrich gegenüber dem Sender BBC, dass gerade Apple sehr viel für den Verbraucherschutz bei In-App-Käufen getan habe. Unter anderem werden seit der Einführung von iOS 7 alle Apps im App Store mit einem Hinweis belegt, wenn sie In-App-Käufe anbieten.
Dazu fügte Apple an, habe das Unternehmer bereits „mehr als andere“ für den Verbraucherschutz bei In-App-Käufen getan.